Bio Informationen

Der Begriff Bio-Lebensmittel ist innerhalb der Europäischen Union gesetzlich definiert. Die EU-Öko-Verordnung von 2007 definiert, wie ökologische oder biologische Produkte hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Seit 2001 gibt es in Deutschland das staatlich kontrollierte Bio-Sigel, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen.

Produkte die als Bio-Lebensmittel bezeichnet werden und das Bio-Sigel tragen müssen folgenden Kriterien gerecht werden:

  • ökologisch kontrollierter Anbau
  • keine gentechnische Veränderung
  • kein Einsatz von Pestiziden, Kunstdüngern und Abwasserschlamm

Tierische Produkte unterliegen folgenden Auflagen:

  • artgerechte Haltung gemäß EG-Ökoverordnung
  • kein Einsatz von Antibiotika und Wachstumshormonen

Innerhalb der EU werden die beiden Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“ gleichwertig betrachtet. Der Begriff „Naturkost“ unterliegt jedoch keinen Auflagen und kann daher auch konventionelle Produkte einschließen.

Betriebe die in ökologische Anbauverbände wie z.B. Demeter oder Bioland organisiert sind unterliegen nochmals strengeren Auflagen als die EG-Öko-Verordnung vorschreibt. Hier wird der gesamte Anbau und Verarbeitungsprozess streng kontrolliert. Beispielsweise dürfen Bioland Betriebe keinen konventionellen Anbau parallel betreiben, selbst wenn beide Anbauarten streng voneinander getrennt sind.

Die rollende Gemüsekiste lässt sich regelmäßig von unabhängigen Zertifizierungsstellen überprüfen.

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